Scheich, eine Frau, deren Ehemann verstorben ist, und die die Pflichtpilgerfahrt erreicht hat.
Sie befindet sich in der Trauerzeit, sie ist imstande und fähig und hat einen Mahram. Soll sie die Pilgerfahrt machen oder nicht?
Sie soll die Pilgerfahrt nicht machen, sie soll in ihrem Haus bleiben.
Wenn ihr Ehemann gestorben ist und die Zeit für die Pilgerfahrt kommt, während sie in der Wartezeit und Trauer ist, dann soll sie bleiben.
In diesem Fall ist die Pilgerfahrt für sie nicht verpflichtend.
Aufgrund des Wortes von Allah, dem Verhehren: "Und Allah hat den Menschen die Pilgerfahrt zum Haus auferlegt, wer dazu imstande ist." Und diese Frau ist nicht imstande.
Sie kann es aus islamischer Sicht nicht. Ja, sie verschiebt es auf das nächste Jahr, so Allah will, oder auf das dritte Jahr.