Geehrter Scheich, hier fragt eine Schwester: Wenn eine Lehrerin ihre Periode hat, darf sie dann den Koran berühren oder den Koran rezitieren?
Sie darf den Koran nicht direkt berühren, sondern nur mit einer Barriere, wenn es unbedingt sein muss.
Wenn es unbedingt sein muss, aber es ist besser, dass eine Lehrerin, die nicht ihre Periode hat, sie vertritt.
Darauf sollte man achten, das ist eine Verantwortung.
Die Schuldirektorin ist dafür verantwortlich, aber wenn es notwendig ist, dass sie den Koran unterrichtet, dann soll sie das tun, ohne den Mushaf direkt zu berühren.
Sie sollte Socken tragen, sie kann ein Lineal oder einen Stift benutzen, um damit auf die Verse zu zeigen und zu lesen, ja.