Ebenso auch nicht in der Praxis seiner Gefährten – möge Allah mit ihnen zufrieden sein – und so haben sie es gehandhabt. Wir sagen also, das Freitagsgebet ist für den Reisenden nicht verpflichtend. Aber wenn ein Reisender eine Moschee betritt, in der das Freitagsgebet verrichtet wird, und es ist eine Stadt,