Friede und Barmherzigkeit und Segen Allahs seien mit euch. Ich habe in eurer Handschrift eine Antwort auf die Frage gelesen, die Antwort lautet:
Sie darf vor ihren mahram das Gesicht, den Kopf, den Hals, die Hände, die Unterarme, die Füße und die Unterschenkel zeigen und soll alles andere bedecken.
Gilt diese Aussage uneingeschränkt, besonders da eure Haltung zu kurzer Kleidung bei Kindern und Frauen im Allgemeinen ist, dass es nicht erlaubt ist?
Wenn wir sagen, es ist erlaubt, dies und das zu zeigen, heißt das nicht, dass die Kleidung nur so kurz sein darf.
Aber wenn angenommen wird, dass eine Frau ein Kleid bis zum Knöchel trägt.
Ja, und dann wird ihr Unterschenkel sichtbar.
Ob sie beschäftigt ist oder nicht, sie begeht damit keine Sünde, wenn nur ihre mahram-Angehörigen anwesend sind.
Oder wenn nur Frauen anwesend sind. Aber das Tragen von kurzen Kleidern, das lehnen wir ab.
Und wir warnen davor, weil wir nicht.
Auch wenn es erlaubt ist.
Wird es sich doch immer weiter verschlechtern.
Ja, wie es sonst üblich ist: Die Menschen tun eine Sache am Anfang auf erlaubte Weise.
Dann verschlechtert sich die Lage, bis sie dich immer weiter führen.
Ja, sie gehen sogar so weit, dass sie damit in etwas Verbotenes abrutschen, worüber es keinen Zweifel gibt.
Ebenso wie das Wort des Gesandten ﷺ: Eine Frau soll nicht auf die Blöße einer anderen Frau schauen.
Das bedeutet nicht, dass es einer Frau erlaubt ist, nur das zu bedecken, was zwischen ihrem Nabel und ihren Knien liegt.
Und niemand sagt das, sondern die Bedeutung ist, dass wenn von der Frau etwas entblößt wird,
wie die Brust oder auch das Bein.
Auch wenn das Kleid vollständig ist, vollständig.
Dann ist es nicht verboten, dass eine Frau eine andere Frau anschaut.
Und das Anschauen im Fall, dass eine Frau ihr Kind stillt.
Ihr Busen ist entblößt, um das Kind zu stillen. Wir sagen der anderen Frau nicht, dass es haram ist, diesen Busen anzuschauen.
Denn das entspricht nicht der Gewohnheit.
Aber wenn eine Frau sagt: Ich trage nur eine Hose, die den Bereich zwischen Nabel und Knie bedeckt, dann sagt niemand so etwas, und das ist nicht erlaubt.
Der Gelehrte Ibn Taymiyya, möge Allah ihm genädig sein, erwähnte, dass die Kleidung der Frauen der sahaba von der Handfläche bis zum Fußknöchel reichte.
Das gilt, wenn wir zu Hause sind. Wenn wir aber auf den Markt gehen, ist die bekannte hadith von Salama, dass die Frau ihr
Kleid herablässt. Der Prophet ﷺ erlaubte ihr, es bis zu einer Elle zu verlängern, damit ihre Füße beim Gehen nicht sichtbar werden.