Wenn die Frau in der Lage ist, die Pilgerfahrt mit ihrem eigenen Geld zu machen und sie hat viel Geld.
Aber sie hat keinen mahram für die Pilgerfahrt, dann ist die Pilgerfahrt für sie nicht verpflichtend.
Und sie begeht keine Sünde, wenn sie es unterlässt, denn Allah, der Verhevene, sagt: Die Pilgerfahrt zum Haus ist für die Menschen verpflichtend, die dazu in der Lage sind.
Und diese Frau ist dazu nicht in der Lage.
Nach dem islamischen Recht darf eine Frau nur mit einem mahram reisen.