Ja, die zweite Frage. Die zweite Frage betrifft das Gebet der Frau mit entblößtem Fuß und Schienbein, obwohl sie die Möglichkeit hat, sie zu bedecken.
Ihr Gebet ist nicht gültig, denn die Frau ist im Gebet ganz 'awra, außer ihrem Gesicht, wenn keine fremden Männer anwesend sind.
Sie muss sogar ihr Gesicht bedecken, wenn fremde Männer anwesend sind, die nicht zu ihren Mahram gehören. Ihr ganzer Körper ist in der Gebetssituation 'awra.
Wenn ein Teil von ihr entblößt ist und sie es so lässt, dann wird ihr Gebet ungültig. Ja.